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An dieser Stelle finden Sie die "Gastseite"
für die Bürgerinitiative "Wohnqualität im Grünen"
mit sämtlichen bisher ins Netz gestellten Informationen und den Links zu Berichten und Rückmeldungen in der Presse.
Bitte scrollen Sie herunter zu den folgenden Themen:
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"Beton statt Grün?" Neuer Flächennutzungsplan für Schenefeld
PROGRAMMABLAUF
P a u s e
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Auszüge aus der Fotodokumentation
und den am 24.8.2011 gehaltenen Referaten
zum Schluss unser Forderungskatalog an Politik und Verwaltung
(jetzt auch mit Protokoll der Diskussion)
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Fotodokumentation
"Das soll alles weg!?" stand über ein paar Landschaftsaufnahmen in dem Flyer, den wir ab 25.2.2011 verteilten. Mancher bezweifelte, dass diese Fotos aus Schenefeld stammen. Sie stammen alle aus Schenefeld.
Mit der folgenden Fotodokumentation und den Straßenkarten-ausschnitten zeigen wir, welche Flächen und landschaftlichen Kleinode aus den Schenefelder Grünflächen und Landschaftsschutzgebieten verschwinden würden, wenn die im neuen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Prüfflächen tatsächlich in Wohnungsbau- oder Gewerbeflächen umgewandelt werden.
Zunächst aber die beiden überarbeiteten Prüfflächenpläne für Wohnungsbau- und Gewerbenutzung, die Thema in den Sitzungen des Schenefelder Stadtentwicklungsausschusses vom 19.5.2009 und 30.11.2010 waren.
oben: Prüfflächen Wohnentwicklung 2009 und 2010
oben: Prüfflächen Gewerbeentwicklung 2009 und 2010
Holtkamp Blickrichtung Husbargen. Prüffläche 14
Prüfflächen 10-11-14 - rot = LSG 05 Prüffl. 3-4-5-9 orange = Grünflächen
Opn Stüg Naturgärten, Prüffläche 11
Holtkamp Ecke Opn Stüg, Prüffläche 11
Aneken Blickrichtung Holtkamp Prüffläche 10-11
Opn Stüg Blickrichtung Aneken Prüffläche 10-11
Blankeneser Chausse Richtung Dannenkamp, Prüffläche 3
Dannenkamp-Wurmkamp Richtung Blankeneser Chaussee, Prüffl. 4+5
XFEL-Baustelle im Landschaftsschutz-gebiet 06 (rot), 2.Baustufe (rosa)
Weg im LSG 06 - links Grundstück Henry Dohrn, hinten Düpenau-Niederung
Pfad südlich der XFEL-Baustelle zur Straße Gremsbargen
Straße Gremsbargen, rechts ehemalige Mülldeponie S3
rot = LSG 06, orange = Grün- bzw. landwirtschaftl. Flächen
Achter de Hoef Ecke Scharmbrooksweg im LSG 06 - Richtung LSE
Achter de Hoef Ecke Mühlendamm im LSG 06
Blick von der Mühlendammbrücke ins LSG 06
Schadendorfsche Wiese = Prüffläche 1 - landwirtschaftl. genutzte Fläche an der Grenze zu Halstenbek
Schadendorfsche Wiese an der Bogenstraße
Blick von Halstenbek über die Schadendorfsche Wiese
Schadendorfsche Wiese - Gesamtüberblick
Und zum Schluss dieser Fotodokumen-tation ein Bild fröhlicher Politiker, die einen 30 Jahre alten Flächen-nutzungsplan vom März 2010 zerreißen.
Eine über die Presse verbreitete Reaktion der Politik auf den von uns im Frühjahr 2011 verteilten Flyer.
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Demographische Entwicklung und Folgerungen für die Stadtplanung
Referent: Herbert van Gerpen
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Referat des NABU - Arbeitsgruppe Düpenautal - Osdorfer Feldmark
zur Bedeutung der Feldmarken in Hamburgs Westen und Schenefeld
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Konsequenzen des weiteren Flächenverbrauchs
- Ökonomische und städtebauliche Aspekte -
Referent: Eckart Hoffmann
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Unser Forderungskatalog an Politik und Verwaltung:
Wir brauchen eine moderne, keine große Stadt!
Schenefeld, den 24.8.2011
Der Bürger- und Kultursaal füllt sich langsam (zum Schluss über 250 Interessierte)
Große Zustimmung zum Forderungskatalog nach intensiver Diskussion zu später Stunde (v.li. 2 Pressevertreter, v.re. Bürgerm. Küchenhof)
Es folgen Pressekommentare zur Informationsveranstaltung vom 24.8.2011
Berichte im Schenefelder Tageblatt vom 27.8.2011 "Küchenhof wehrt sich" und 31.8.2011 sowie im Schenefelder Boten vom 31.8.2011 mit Leserbriefen
Zur Klarstellung der Vorwürfe:
" Auszug aus Schriftverkehr und Gesprächen...",
entstanden bei der Vorbereitung der Veranstaltung.
Schenefelder Tageblatt vom 2.9.2011, "So beurteilen Gutachter Schenefeld ... Jetzt ist es öffentlich: Das Gutachten, das Schenefelds Wiesen und Weiden in gutes Bauland oder dafür ungeeignete Flächen unterteilt, wird heute ins Internet gestellt..." [mehr]
Dazu ein Schreiben vom 12.9.2011 der Bürgerinitiative "Wohnqualität im Grünen" an Bürgermeisterin Küchenhof.
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Die Zustimmung zu den Zielen der Bürgerinitiative "Wohnqualität im Grünen"
fand erneut Ausdruck in der Einwohnerversammlung vom 26.10.2011.
Nicht zuletzt mit dem Schreiben an die UnterstützerInnen der Bürgerinitiative vom Oktober 2011 wurden ca. 400 Personen motiviert, an der Bürgerversammlung im Forum teilzunehmen.
Zum Schluss der Versammlung stellte die Bürgerinitiative einen Vorschlag der Einwohnerversammlung gem. § 16b Abs. 2 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein zur Abstimmung, der mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde.
Presseschau zur Einwohnerversammlung und Auswahl einiger Leserbriefe
Zum weiteren Umgang mit den Forderungen der Einwohnerversammlung vom 26.10.2011 hat die Verwaltung der Stadt für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am 12.1.2012 die nebenstehenden Beschlussvorschläge präsentiert, mit denen die Vorschläge der Einwohnerversammlung in allen wesentlichen Punkten abgelehnt werden.
Die Bürgerinitiative "Wohnqualität im Grünen" hat daher den folgenden Appell an die Ausschussmitglieder versandt.
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Nach dieser unbefriedigenden Behandlung der Forderungen der Einwohnerversammlung sowie dem Aufstellungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt hatte sich die Bürgerinitiative entschlossen, Unterschriften für ein Bürgerbegehren zu sammeln (siehe Foto Schenefelder Tageblatt vom 19.1.12 "Die Aufbegehrer"), um damit den Weg frei zu machen für einen Bürgerentscheid. Mit einem Bürgerentscheid hätten alle BürgerInnen Schenefelds die Möglichkeit gehabt, an der Wahlurne zuzustimmen oder abzulehnen: "Den Landschaftsplan der Stadt Schenefeld, so wie er heute besteht, nicht zu ändern, sondern nur um die zwischenzeitlich eingetretenen rechtlichen Korrekturen zu ergänzen".
Innerhalb von 5 Tagen erklärten sich 2.538 BürgerInnen per Unterschrift mit dem Bürgerbegehren als Antrag für einen Bürgerentscheid einverstanden. Das waren gut 1.000 Stimmen mehr als das gemäß § 16 g Abs. 4 GO geforderte Quorum von 10% der Wahlberechtigten der letzten Kommunalwahl, für Schenefeld also rund 1.500 (s. Pressemitteilung).
Die Unterschriftensammlung wurde am Montag, dem 23.1.2012 morgens der Bürgermeisterin im Rathaus übergeben (siehe Schenefelder Bote vom 25.1.12). Sie hätte nun gem. § 9 Abs. 5 GKAVO unverzüglich eine Kopie einer Antragsliste der Kommunalaufsichtsbehörde zur Prüfung der Zulässigkeit zuleiten müssen. Die Kommunalaufsicht hätte die Liste geprüft und der Stadt das Signal zu Auszählung und Abgleich mit dem Melderegister gegeben. Nach Abschluss der Auszählung hätte die Stadt der Kommunalaufsicht das Ergebnis bekanngeben müssen, worauf diese das Erreichen des Quorums und die endgültige Zulässigkeit bestätigt hätte. Nach Ansicht der Kommunalaufsicht hätte allerdings das gesamte Verfahren abgeschlossen sein müssen, bevor die Ratsversammlung den Aufstellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan am Donnerstag, dem 26.1.2012, gefasst hätte. Insofern bestand Eilbedürftigkeit.
Entgegen diesem vorgeschriebenen Prozedere hat Frau Küchenhof nicht ein Blatt, sondern die gesamten Ordner am Dienstag, dem 24.1.2012 (also einen Tag später) mit normaler Amtspost zur Kommunalaufsicht geschickt. Die Kommunalaufsicht Elmshorn schrieb mit gleichem Datum wie folgt: "... Die Prüfung hat ergeben, dass - vorbehaltlich der noch ausstehenden Feststellung der Erreichung des erforderlichen Quorums - nach dem gegenwärtigen Sachstand keine Anhaltspunkte vorliegen, das o.a. Bürgerbegehren grundsätzlich nicht zuzulassen."
Zu diesem Zeitpunkt war erkennbar, dass die Auszählung nicht mehr rechtzeitig abgeschlossen werden würde. Um dennoch die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu ermöglichen, war es notwendig, die Entscheidung der Ratsversammlung über den Aufstellungsbeschluss auf eine spätere Sitzung zu verschieben. Da nicht erkennbar war, dass dies von den Parteien "freiwillig" ermöglicht würde, musste die BI den Weg der Einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht Schleswig gehen. Aus rein formalen Gründen wurde diesem Antrag nicht stattgegeben. Das Gericht hat ausdrücklich in der Sache nicht entschieden.
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Erwartungsgemäß hat die Ratsversammlung den Aufstellungsbeschluss (bei einer Enthaltung) gefasst.
Presseschau und Leserbriefe:
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Die Bürgerinitiative "Wohnqualität im Grünen" macht weiter und informiert ihre UnterstützerInnen mit Brief vom März 2012 und der Chronologie "Was ist passiert seit der Einwohnerversammlung?".
Die Verwaltung hat dem Druck der BürgerInnen nachgegeben, eine Diskussion über das Leitbild der zukünftigen Stadtentwicklung Schenefelds zu führen. Es wurde eine entsprechende Leitbild-Arbeitsgruppe eingerichtet, die seit dem 7.3.2012 im Rathaus tagt. Über Zusammensetzung und Leitung dieser Arbeitsgruppe gab es eine heftige öffentliche Debatte. Der BI und dem AKV wurde unter 40 TeilnehmerInnen jeweils nur ein Sitz zugestanden.
Dazu aktuelle Pressekommentare und Leserbriefe:
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In einem Offenen Brief haben die Bürgerinitiative und der AKV ihre Kritik an der inhaltlichen Ausrichtung und Verfahrensweise der Leitbild-AG zum Ausdruck gebracht.
Zur vertiefenden Information hier auch die Leitbilder
die bisher in der Leitbilddiskussion zur Sprache kamen.
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In Reaktion auf die Aktivitäten der Bürgerinitiative hatte die Stadt eine Arbeitsgruppe Leitbild eingesetzt, die seit Anfang März 2012 tagt und ein Leitbild für die zukünftige Stadtentwicklung erarbeiten soll. Mitte April stellte die Verwaltung nach den ersten beiden Sitzungen eine Auswahl von Leitbildsätzen nach ihrer Vorstellung zusammen. Die BI und der AKV erhoben in Offenen Briefen (s. o.) Einspruch vor allem gegen die willkürliche Verfahrensweise und die vorgesehene Terminierung. Offenbar mit Erfolg, denn am 13. Juni tagte die AG Leitbild erneut, und für den 6. und 20. August sind bereits weitere Sitzungen geplant. Für die Sitzung vom 13. Juni erstellten BI und AKV eine erste inhaltliche Überarbeitung der von der Verwaltung vorgelegten Sammlung von Leitbildsätzen. Diesen Diskussionsbeitrag veröffentlichen wir hier zur Information der BürgerInnen Schenefelds. Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es sich lediglich um einen Diskussionsbeitrag handelt und noch nicht um einen systematisch erarbeiteten, auf empirischer Untersuchung basierenden Leitbild-Entwurf.